Schulische Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung
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Für die Aufnahme in die Ausbildung Heilerziehungspflegerin*in müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
und
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft
und
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
und
den erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
und
eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
und
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
und
eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
und
eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Pflegeperson mit mehreren Kindern
und
eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
und
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren
und
eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens
Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorbereitung auf die SFP
- Mindestens 3000 Arbeitsstunden verteilt auf 3 Jahre im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege
- Empfehlungsschreiben einer Praxiseinrichtung
oder
- 3-jähriges anthroposophisches Proseminar inkl. Fachpraxis
- Empfehlungsschreiben des Proseminars