Anthroposophische Bildung im Sozialwesen

Bewerbungsfrist für Seminarist*innen der Proseminare:  31. März

Andere Bewerber*innen erhalten eine Platzzusage, sofern nach Aufnahme der Proseminarist*innen noch Plätze frei sind.

Bewerbung
Schulfremdenprüfung Heilerziehungspflege (SFP HEP)

Schulische Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung


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Für die Aufnahme in die Ausbildung Heilerziehungspflegerin*in müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:


  1. Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    und
    eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens


  2. Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft
    und
    eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens


  3. Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    und
    den erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes
    und
    eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens


  4. Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    und
    eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
    und
    eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens


  5. Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    und
    eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Pflegeperson mit mehreren Kindern
    und
    eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens


  6. Den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    und
    die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren
    und
    eine mindestens sechswöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeit bei Dienstleistungsunternehmen des Sozial- und Gesundheitswesens

Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorbereitung auf die SFP

  • Mindestens 3000 Arbeitsstunden verteilt auf 3 Jahre im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege
  • Empfehlungsschreiben einer Praxiseinrichtung

    oder
  • 3-jähriges anthroposophisches Proseminar inkl. Fachpraxis
  • Empfehlungsschreiben des Proseminars

 

 

Weitere Informationen bekommen Sie von unserem Sekretariat. Kontakt:

info-kss@ksg-ev.eu

 

 

Träger: Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. - Weitere Infos unter www.ksg-ev.eu