Für die Aufnahme in die Ausbildung Arbeitserzieher*in müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:
1.
Realschulabschluss (oder die Fachschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand) und eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung
oder
Hauptschulabschluss (oder einen gleichwertigen Bildungsstand) und eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und eine zweijährige berufliche Tätigkeit
und
2.
einen Ausbildungsplatz in einer mit uns kooperierenden Praxiseinrichtung die den Anforderungen an das Berufsfeld von Arbeitserzieher*innen erfüllt.
Wir bieten Ihnen verschiedene Informations- und Kennenlern-Formate an, denn Ihre Entscheidung, sich zum Arbeitserzieher (m/w/d) oder gFAB (m/w/d) weiterbilden zu lassen, sollte auf einer fundierten Informationsbasis erfolgen!
Sie können mit unserem Bildungsgangleiter Michael Pfrenger einen Telefon- oder Videotermin vereinbaren: michael.pfrenger@ksg-ev.eu
oder sehr gerne auch zu einer Infoveranstaltung vor Ort im Rudolf-Steiner-Seminar Bad Boll vorbeischauen.
Nächste Termine:
Sie können gerne auch spontan vorbeischauen, aber bitte melden Sie sich möglichst eine Woche vorher an:
michael.pfrenger@ksg-ev.eu
Die Infoveranstaltungen finden zum Kennenlernen anderer Interessenten (m/w/d) in der Gruppe statt.
Daher kommen Sie bitte pünktlich zum gemeinsamen Beginn!