Anthroposophische Bildung im Sozialwesen

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

gFAB: Eine spannende Weiterbildung für die Arbeit mit Menschen!

Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bieten Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung für eine große Bandbreite unterschiedlicher Menschen. Dabei steht aktuell die Arbeit mit Menschen mit kognitiven und/oder körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen sowie die Arbeit mit Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen in Arbeitsstätten der Eingliederungshilfe im Vordergrund.

Die Weiterbildung gFAB am Rudolf-Steiner-Seminar richtet sich nach der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“, der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ vom 25. Mai 2005, sowie der entsprechenden Lehrgangsempfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung von 2001.

Und was sind die Voraussetzungen?

Für die Teilnahme an der Weiterbildung müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:

1.
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige Berufspraxis, hiervon mind. 6 Monate im Arbeitsfeld gFAB
oder

Nachweis einer mindestens 6-jährigen Berufspraxis / Tätigkeit in Werkstätten für Menschen mit Assistenzbedarf (WfbM)

2.
Eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Assistenzbedarf (WfbM) 

Ausnahmegenehmigungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. 

 

Fragen zur Weiterbildung gFAB:

Rudolf-Steiner-Seminar
Michael-Hörauf-Weg 6
D-73087 Bad Boll
Tel: 07164 9402-0
Fax: 07164 9402 20
E-Mail: rudolf-steiner-seminar

Träger: Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. - Weitere Infos unter www.ksg-ev.eu