Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bieten Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung für Personen mit Assistenzbedarf. Dabei steht aktuell die Arbeit mit Menschen mit kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen sowie die Arbeit mit Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen in Arbeitsstätten der Eingliederungshilfe im Vordergrund.
Das Konzept der Weiterbildung ist kompetenzorientiert und personenzentriert. Es richtet sich nach der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung", sowie dem entsprechenden Fortbildungsprofil des Bundesinstituts für Berufsbildung von 2019. Die Prüfungen umfassen ein Prüfungspraxisprojekt, eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Abschlussprüfung zum Prüfungspraxisprojekt.
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend, d.h. Sie sind weiterhin an Ihrem Arbeitsplatz tätig. Sie entwickeln neue Kompetenzen und setzen diese direkt im Arbeitsprozess mit Ihren Klient*innen ein. Nur was individuell auch Sinn macht, wird auch in die Praxis "mitgenommen", denn hier können die Bedarfe und Bedürfnisse der Klient*innen und deren Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich sein. So haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar die in der Weiterbildung kennengelernten Inhalten mit den Klient*innen und Kolleg*innen Ihrer Berufspraxis zu reflektieren!
Der Abschluss ist bundesweit anerkannt. Wir bieten die gFAB aktuell an zwei Standorten an:
Der Unterricht mit unseren Dozent*innen findet im Rudolf-Steiner-Seminar statt.
Die Weiterbildung gFAB in Bad Boll findet in Zusammenarbeit mit Trägern der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und / oder psychischer Erkrankung aus dem gesamten Bundesgebiet statt.
Der Unterricht mit unseren Dozent*innen findet in den Räumlichkeiten verschiedener Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und / oder psychischer Erkrankung in Wuppertal, Solingen und Remscheid statt. Einzelheiten dazu erhalten Sie nach Anmeldung mit dem Weiterbildungsplan.
Aktuell stellen uns folgende Werkstätten Räumlichkeiten zur Verfügung:
Selbstverständlich steht die Weiterbildung auch Interessierten anderer Werkstätten offen!
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend und sehr praxisnah, denn es geht um die Arbeit mit Menschen ... Sie umfasst 650 Stunden Theorie-Unterricht sowie die fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxiseinrichtung.
Die Weiterbildung in Bad Boll läuft über 18 Monate und findet in Blockwochen statt.
Die Weiterbildung in NRW läuft über 24 Monate und findet immer Montags sowie in 2-3 Blockwochen statt.
Für die Zulassung zur Prüfung nach Teilnahme an der Weiterbildung müssen Sie eine der folgenden Berufsausbildungen sowie eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nachweisen:
In jedem Fall müssen mindestens 6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis in Aufgabenbereichen abgeleistet worden sein, die wesentlichen Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Auch für die Dauer der Weiterbildung müssen Sie einen Arbeitsplatz im Aufgabenfeld einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vorweisen.
HINWEIS: Alternativ zu den obengenannten Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung wird auch eine mindestens 6-jährige nicht-einschlägige Berufspraxis anerkannt. Für die Aufnahme in die Weiterbildung bedeutet dies, dass Sie mit einer Berufspraxis von 4,5 Jahren die Weiterbildung starten können. Denn da Sie während der Weiterbildung eine Tätigkeit in einer WfbM (oder einer ähnlich relevanten Einrichtung) nachweisen müssen, können Sie zum Zeitpunkt der Prüfungszulassen dann die 6-jährige Berufspraxis sowie die mindestens 6 Monate einschlägige Berufspraxis im Arbeitsfeld der gFAB nachweisen.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen von der Fachkraft insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum durchgeführt werden.
Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll sie in der Lage sein, den Übergang behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und behinderte Menschen bei diesem Übergang zu begleiten.
Dabei hat die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung behinderungsspezifische, ethische, interkulturelle, therapeutische, rehabilitative, habilitative, medizinische, soziale und rechtliche, aber auch organisatorische, betriebswirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge zu beachten. Sie hat das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen zu berücksichtigen und deren Selbstbestimmung zu fördern. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:
Beurteilen der persönlichen Voraussetzungen behinderter Menschen,
Planen, Organisieren, Fördern, Koordinieren und Bewerten der Bildungs- und Arbeitsprozesse sowie des Rehabilitations- und Habilitationsverlaufs behinderter Menschen,
Gestalten von lern- und persönlichkeitsförderlichen sowie von barrierefreien Arbeitsplätzen,
Durchführen arbeitsbegleitender Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung behinderter Menschen,abgestimmt auf Art, Schwere und Vielfalt der Behinderungen sowie auf sich verändernde Förder- und Entwicklungsbedarfe,
Initiieren, Begleiten und Fördern von beruflichen Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsprozessen sowie Qualifizieren behinderter Menschen bei Übergängen in andere berufliche Bildungs-, Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse,
Steuern und Gestalten von Kommunikations- und Kooperationsprozessen sowie
Führen von Gruppen und Moderieren von Gruppenbildungs- und Teambildungsprozessen unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes.
Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die Aufgaben eigenständig, verantwortlich, sozialkompetent und selbstreflektiert wahrnehmen.
Zentrales Ziel der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist die Ermöglichung bzw. Stärkung von Teilhabe am Arbeitsleben für die Klientinnen und Klienten im Berufsfeld. Eine Klient*innen-zentrierte und Ressourcen-orientierte pädagogische Grundhaltung ist dafür eine wesentliche Voraussetzung und wird in der Weiterbildung geschult.
Diese Kompetenzen können Sie in unseren Weiterbildungsangeboten durch eine spannende Kombination von fachtheoretischem und kreativ-künstlerischem Unterricht vor Ort und die intensive Reflexion dieser Inhalte im Arbeits- und Bildungsprozess mit den Klient*innen an Ihrem Arbeitsplatz entwickeln. In der Abschlussprüfung spielt daher auch das Prüfungspraxisprojekt mit Klient*innen eine zentrale Rolle.
Im fachtheoretischen Unterricht geht es um Arbeitsleben-spezifische gesellschaftliche, sozialpolitische, juristische, psychologische und pädagogische Themen.
Ja, das ist manchmal herausfordernd, und es gibt auch eine schriftliche Prüfung .. Aber:
Sie können sich sicher sein, dass die Inhalte spannend sind und von praxiserfahrenen sowie wissenskundigen Dozent*innen vermittelt werden.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt u.a. in folgenden Arbeitsfeldern:
Wenn Sie bei uns in der Ausbildung sind, dann werden Sie in die einzelnen, thematisch gegliederten Aufgabenfelder des Arbeitsbereichs eingeführt.
Durch Fremdpraktika lernen Sie auf Wunsch weitere Arbeitsfelder kennen!
Ein zentraler Bestandteil unserer Weiterbildungen ist die Anregung Ihrer Kreativität durch künstlerische Angebote und die Auseinandersetzung mit Fertigungstechniken und Materialien.
Sich auf künstlerische Prozesse einzulassen, intensiviert das Wahrnehmungsvermögen, regt Entwicklungsprozesse an, stärkt die Fähigkeit, Zusammenhänge lebendig und bildhaft zu erfassen und befähigt das kreative Handeln in den verschiedensten Situationen des Berufsalltags.
Der künstlerische Unterricht ist ein spannender Weg zur Selbsterfahrung und Selbstentwicklung, darüber hinaus wird ein Einblick in künstlerische Methoden vermittelt, die in der Arbeit als gFAB eingesetzt werden können.
Je nach Standort wird der künstlerische Unterricht in unterschiedllichen Fächern unterrichtet.
In Bad Boll erhalten Sie einen Einblick in Bildende Kunst, Schauspiel & Sprechkunst, Eurythmie sowie die Kunstgeschichte. Außerdem spielt Materialkunde zu Textil, Keramik und Metall eine große Rolle.
In Wuppertal erhalten Sie Einblick in die kreative Arbeit mit verschiedenen Materialien.
In jedem Fall: Spannend, erfahrungsreich, wunderschön ...
Sie werden die Welt und sich selbst danach vermutlich mit anderen Augen sehen!
Unsere Aus- und Weiterbildungen sind auf der Grundlage der trialen Methode strukturiert. Dies bedeutet, dass Fachtheorie, Fachpraxis und künstlerischer Unterricht sich ergänzen und verstärken. Die drei Bereiche greifen so ineinander, dass Ihr individueller Lernprozess angeregt wird und Sie Ihre eigene Persönlichkeit und die für das Berufsfeld nötigen Föhigkeiten gleichzeitig entwickeln.
Da kann Ausbildung wirklich Freude machen!